Positionen

Antrag an den Kreistag Mittelsachsen zur Erarbeitung eines Integrationskonzepts und Erstellung eines jährlichen Integrationsberichts

Die SPD/GRÜNE-Fraktion stellte am 25. März 2015 folgenden Antrag im Kreistag Mittelsachsen. Leider wurde er mit einer deutlichen Mehrheit im Kreistag abgelehnt.


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag Mittelsachsen beschließt:

  1. Konzept zur Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Mittelsachsen (Integrationsbericht)

Die Verwaltung des Landkreises Mittelsachsen erarbeitet gemeinsam mit einer einzurichtenden Arbeitsgruppe ein Integrationskonzept und legt dieses dem Kreistag im Dezember 2015 zur Beschlussfassung vor. Das Konzept betrachtet neben Kriterien für eine anzustrebende Unterbringung außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte auch die Integrationsstrategie des Landkreises, besonders der sozialen Betreuung. Die Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit bis Ende April 2015 auf.

An der Konzepterstellung arbeiten mit

  • die Ausländerbeauftragte,
  • die Landkreisverwaltung (Ausländerbehörde),
  • je 2 von den Fraktionen benannten Vertreter,
  • Vertreter der Betreiber mittelsächsischer Gemeinschaftsunterkünfte,
  • die maßgeblichen zivilgesellschaftlichen Gruppen (Beispielhaft seien genannt Akteure der Sozialverbände, der Kreissportbund, zivilgesellschaftliche Gruppen, Vertreter von Flüchtlingsinitiativen etc.)
  • ein Vertreter des Sächsischen Flüchtlingsrates
  • ein Vertreter der Staatsministerin für Integration und Gleichstellung.

 

  1. Mittelsächsischer Integrationsbericht

Der Landkreis Mittelsachsen wird beauftragt einen jährlich erscheinenden „Mittelsächsischen Integrationsbericht“ zu erarbeiten. Der erstmals 2016 erscheinende Bericht soll mindestens Auskunft geben über die aktuelle Aufnahmesituation, Liegenschaften der Unterbringungen, laufende bauliche Maßnahmen, Maßnahmen der Erweiterung  sowie der Überprüfung weiterer Liegenschaften auf Eignung, die dezentrale Unterbringung, die finanzielle und Personelle Ausstattung der Unterkünfte, angebotene Deutschkurse und Vorbereitungsklassen, die Öffnung des Arbeitsmarktes und Möglichkeiten der Ausbildung, Sozialpädagogen bzw. Flüchtlingssozialarbeit, den aktuellen Stand des Heim-TÜV, die Evaluation wie auch Betrachtung des Netzwerks Integration Migration Mittelsachsen und Probleme.

 

BEGRÜNDUNG

Der Landkreis ist nach Zuweisung durch den Freistaat Sachsen für die Unterbringung von Asylsuchenden Personen zuständig. Die Ausländerbehörde übernimmt die Aufgaben nach Asylbewerberleistungsgesetz.

Dies stellt Mittelsachsen derzeit vor große Herausforderungen, da die Zahl an Asylsuchenden sehr hoch ist.

Zur Erstellung eines Konzeptes über die Strategie von Unterbringung und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, in Duldung befindlichen Personen und dauerhaft hier befindlichen Ausländern ist die Analyse der derzeitigen Unterbringungs- und Integrationssituation unabdingbar.

Der dann jährliche Integrationsbericht soll dafür Sorge tragen, dass das Bewusstsein für die Belange Asylsuchender geschärft wird und mögliche Missstände oder Handlungsbedarfe früh erkannt werden können. Mit Hilfe des Berichts soll die Wirksamkeit und Umsetzung des Integrationskonzeptes überprüft werden. Das Ziel soll sein, menschenwürdige Bedingungen zu schaffen, die weder die Asylsuchenden noch die Bevölkerung überfordern und ein gemeinsames Miteinander fördern. Eine mögliche Untergliederung eines solchen Berichtes könnte wie folgt aussehen:

  1. Aufnahmesituation
    1. Soll-Ist-Vergleich der Vorjahre
    2. Unterbringungssituation aktuell
    3. Standortverteilung, Unterbringungsplätze
    4. Entwicklung
  2. Liegenschaften Anschlussunterbringung
    1. Aktuelle Mietverträge
    2. Anschrift
    3. Mietzeitraum
    4. Kosten der Unterbringung
  3. Laufende bauliche Maßnahmen
    1. Beschlussvorlagen
    2. Voraussichtliche Fertigstellung des Umbaus
    3.  Geplanter Bezug
    4.  Kapazität
  4. Maßnahmen der Erweiterung /Überprüfung weiterer Liegenschaften auf Eignung
  5. Dezentrale Unterbringung
  6. Finanzielle / Personelle Ausstattung der Unterkünfte
    1. Unterkunftsleitung
    2. Soziale Betreuung
    3. Unterkunftsverwaltung
    4. Leistungsbearbeitung
  7. Deutschkurse und Vorbereitungsklassen
  8. Öffnung des Arbeitsmarktes / Möglichkeiten der Ausbildung
  9. Sozialpädagogen / Flüchtlingssozialarbeit
  10. Aktueller Stand Heim-TÜV
  11. Evaluation / Betrachtung des Netzwerks Integration Migration Mittelsachsen
  12. Probleme

Das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) schreibt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nicht zwingend vor. Dort heißt es in

§3, Absatz (1):

„Unterbringungseinrichtungen sind:

  1. Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Abs. 1 AsylVfG und §15a Abs. 3 AufenthG,
  2. Gemeinschaftsunterkünfte,
  3. Sonstige Unterkünfte.“

sowie §3, Absatz (4):

„Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Benutzung der Unterbringungseinrichtungen nach Absatz 1, Nr. 2 und 3 durch Satzung regeln.“

Durchschnittlich werden in Sachsen 47% der in Sachsen untergebrachten Flüchtlinge und Asylsuchenden außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften dezentral untergebracht. Mittelsachsen ist hier mit 8% deutlich das Schlusslicht. Die nächst besseren Plätze belegen die Landkreise Bautzen (21%) und Görlitz (29%). (vgl. Drs. 6/199 des Sächsischen Landtages)

 

Landkreis/
Kreisfreie Stadt

Zahl der insgesamt Untergebrachten*

(Stichtag 31.10.2014)

davon:
in Wohnungen**

absolut                       prozentual

Bautzen

969

206                                       21 %

Erzgebirgskreis

804

281                                       35 %

Görlitz

638

188                                       29 %

Leipzig, LK

882

459                                       52 %

Meißen

625

226                                       36 %

Mittelsachsen

859

69                                             8 %

Nordsachsen

733

439                                       60 %

Sächs. Schweiz-Osterzgebirge

698

443                                       63 %

Vogtlandkreis

560

290                                       52 %

Zwickau

1.090

602                                       55 %

Chemnitz

739

454                                       61 %

Dresden

2.065

1.423                                   69 %

Leipzig

1.673

751                                       45 %

Sachsen gesamt:

12.335

5.831                                   47 %

* Asylbewerber und vollziehbar Ausreisepflichtige

** Die Angaben beziehen sich sowohl auf von der Unterbringungsbehörde zugewiesene Wohnungen als auch auf privat angemieteten Wohnraum.

(Quelle: Drs.6/199 des Sächsischen Landtages vom 27. November 2014)