Die SPD/GRÜNE-Fraktion stellte am 25. März 2015 folgenden Antrag im Kreistag Mittelsachsen. Leider wurde er mit einer deutlichen Mehrheit im Kreistag abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Mittelsachsen beschließt:
Die Verwaltung des Landkreises Mittelsachsen erarbeitet gemeinsam mit einer einzurichtenden Arbeitsgruppe ein Integrationskonzept und legt dieses dem Kreistag im Dezember 2015 zur Beschlussfassung vor. Das Konzept betrachtet neben Kriterien für eine anzustrebende Unterbringung außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte auch die Integrationsstrategie des Landkreises, besonders der sozialen Betreuung. Die Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit bis Ende April 2015 auf.
An der Konzepterstellung arbeiten mit
Der Landkreis Mittelsachsen wird beauftragt einen jährlich erscheinenden „Mittelsächsischen Integrationsbericht“ zu erarbeiten. Der erstmals 2016 erscheinende Bericht soll mindestens Auskunft geben über die aktuelle Aufnahmesituation, Liegenschaften der Unterbringungen, laufende bauliche Maßnahmen, Maßnahmen der Erweiterung sowie der Überprüfung weiterer Liegenschaften auf Eignung, die dezentrale Unterbringung, die finanzielle und Personelle Ausstattung der Unterkünfte, angebotene Deutschkurse und Vorbereitungsklassen, die Öffnung des Arbeitsmarktes und Möglichkeiten der Ausbildung, Sozialpädagogen bzw. Flüchtlingssozialarbeit, den aktuellen Stand des Heim-TÜV, die Evaluation wie auch Betrachtung des Netzwerks Integration Migration Mittelsachsen und Probleme.
BEGRÜNDUNG
Der Landkreis ist nach Zuweisung durch den Freistaat Sachsen für die Unterbringung von Asylsuchenden Personen zuständig. Die Ausländerbehörde übernimmt die Aufgaben nach Asylbewerberleistungsgesetz.
Dies stellt Mittelsachsen derzeit vor große Herausforderungen, da die Zahl an Asylsuchenden sehr hoch ist.
Zur Erstellung eines Konzeptes über die Strategie von Unterbringung und Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, in Duldung befindlichen Personen und dauerhaft hier befindlichen Ausländern ist die Analyse der derzeitigen Unterbringungs- und Integrationssituation unabdingbar.
Der dann jährliche Integrationsbericht soll dafür Sorge tragen, dass das Bewusstsein für die Belange Asylsuchender geschärft wird und mögliche Missstände oder Handlungsbedarfe früh erkannt werden können. Mit Hilfe des Berichts soll die Wirksamkeit und Umsetzung des Integrationskonzeptes überprüft werden. Das Ziel soll sein, menschenwürdige Bedingungen zu schaffen, die weder die Asylsuchenden noch die Bevölkerung überfordern und ein gemeinsames Miteinander fördern. Eine mögliche Untergliederung eines solchen Berichtes könnte wie folgt aussehen:
Das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) schreibt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften nicht zwingend vor. Dort heißt es in
§3, Absatz (1):
„Unterbringungseinrichtungen sind:
sowie §3, Absatz (4):
„Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Benutzung der Unterbringungseinrichtungen nach Absatz 1, Nr. 2 und 3 durch Satzung regeln.“
Durchschnittlich werden in Sachsen 47% der in Sachsen untergebrachten Flüchtlinge und Asylsuchenden außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften dezentral untergebracht. Mittelsachsen ist hier mit 8% deutlich das Schlusslicht. Die nächst besseren Plätze belegen die Landkreise Bautzen (21%) und Görlitz (29%). (vgl. Drs. 6/199 des Sächsischen Landtages)
Landkreis/ |
Zahl der insgesamt Untergebrachten* (Stichtag 31.10.2014) |
davon: absolut prozentual |
Bautzen |
969 |
206 21 % |
Erzgebirgskreis |
804 |
281 35 % |
Görlitz |
638 |
188 29 % |
Leipzig, LK |
882 |
459 52 % |
Meißen |
625 |
226 36 % |
Mittelsachsen |
859 |
69 8 % |
Nordsachsen |
733 |
439 60 % |
Sächs. Schweiz-Osterzgebirge |
698 |
443 63 % |
Vogtlandkreis |
560 |
290 52 % |
Zwickau |
1.090 |
602 55 % |
Chemnitz |
739 |
454 61 % |
Dresden |
2.065 |
1.423 69 % |
Leipzig |
1.673 |
751 45 % |
Sachsen gesamt: |
12.335 |
5.831 47 % |
* Asylbewerber und vollziehbar Ausreisepflichtige
** Die Angaben beziehen sich sowohl auf von der Unterbringungsbehörde zugewiesene Wohnungen als auch auf privat angemieteten Wohnraum.
(Quelle: Drs.6/199 des Sächsischen Landtages vom 27. November 2014)